Abstract
Short
contribution to the debate on ethical aspects of stem cell
research organized by the Arbeitsgemeinschaft des Kompetenznetzwerkes
Stammzellforschung NRW (Nordrhein-Westfalen, Germany) on December 4,
2003. The contribution takes reference
to the Opinion No 16 "Ethical
Aspect of Patenting Inventions Involving Human Stem Cells" issued
by the European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE)
of the European Commission in May 7, 2002 and particularly to the
contributions by Maria C. Freire, Geertrui Van Overwalle and Daniel
Kevles. According to the author the question of the moral status of the
embryo concerns questions about the possible misuse and human
exploitation particularly in the context of global communication media.
Stellungnahme
Als Beilage der Opinion No.16 der European
Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) zu
ethischen Aspekten der Patentierung menschlicher embryonaler
Stammzellen (1) wurde ein Statement von Maria C. Freire, Chief
Executive Officer der Global
Alliance for TB Drug Development, veröffentlicht. Demnach
müssen Forscher der National
Institutes of Health (NIH) 5.000,- $ an Gebühren für
die Nutzung der Stammzellen aus Wisconsin zahlen. Frau Freire hatte
selbst an diesem Abkommen zwischen den NIH und dem WiCell Research Institute mitgewirkt.
Wie ich auf dieser Tagung erfahren habe, ist die gleiche Summe auch von
deutschen Wissenschaftlern gezahlt worden.
Im
Zusammenhang mit der Erarbeitung der EGE-Opinion No. 16, die sich
über eine Zeit von ca. anderthalb Jahren erstreckt hat, wurden hearings und round tables veranstaltet. Einige
dieser Dokumente, wie die schon erwähnte Stellungnahme von Frau
Freire, befinden sich in der gedruckten Version der Opinion, andere,
wie die Beiträge von Geertrui Van Overwalle (Universität
Löwen) mit dem Titel "Preliminary results of a study on the
patenting of inventions related to human stem cell research" und von
Daniel Kevles (Yale University) mit dem Titel "Preliminary results on a
study on the ethical aspects of patenting life", die anlässlich
des round table am 20.
November 2001 in Brüssel vorgetragen wurden, können in ihrer
Kurzfassung bei der EGE angefordert werden.
Zur
Frage nach dem Verhältnis von Ethik und Recht möchte ich
auf den Paragraphen 2.10 "Ethische Bewertung von Patentanmeldungen" der
EGE-Opinion hinweisen. Dieser Paragraph lautet in der deutschen
Übersetzung:
"Nach
Artikel 7 der Patent-Richtlinie von 1998 obliegt der
Europäischen Ethik-Gruppe generell die Bewertung der ethischen
Aspekte der Biotechnologie.
Nach
Ansicht der EGE kann es sich im Laufe der Prüfung von
Patentanmeldungen als notwendig erweisen, daß außer dieser
allgemeinen Bewertung auch ethische Bewertungen durchgeführt
werden, bei denen es um ganz spezifische ethishe Dimensionen geht.
Es
wäre wünschenswert, dass eine solche ethische Bewertung
Teil des Prüfverfahrens nationaler Patentämter oder
Europäischer Institutionen wie des EPA wird und dass dafür
Beratungsgremien unabhängiger Sachverständiger
eingeführt werden."
Es freut
mich sehr, dass unsere Arbeit in der EGE von vielen der hier
Anwesenden gewürdigt wurde. Das gebe ich gerne an meinen
EGE-Kollegen weiter. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen,
dass, obwohl die EGE anstrebt, einen Konsens herzustellen, dies
manchmal nicht möglich ist. Das gilt z.B. bei der vorliegenden
Opinion, die eine abweichende Meinung von Günter Virt
(Universität Wien, Institut für Moraltheologie) enthält.
Die EGE
hat in dieser Opinion starke Bedenken gegen die Klonierung von
Stammzellen zum Ausdruck gebracht. In Paragraph 2.5 heißt es:
"Unter
Berücksichtigung dieser ethischen Bedenken, insbesondere
der Gefahr von Instrumentalisierung und Kommerzialisierung von
Embryonen fordert die Gruppe ein überlegtes Konezpt, das die
Patentierbarkeit des Verfahrens der Schaffung von menschlichen
Embryonen durch Klonen von Stammzellen ausschließt. Die Gruppe
unterstreicht, dass es dringend notwendig ist, dieses Thema
öffentlich zu diskutieren."
Im
Mittelpunkt unserer Diskussionen in Zusammenhang mit dieser Opinion
standen oft Abgrenzungsfragen, zum Beispiel in Bezug auf den
Unterschied zwischen Entdeckung und Erfindung oder zwischen dem
Natürlichen und den Künstlichen.
In der
Opinion haben wir die Schaffung eines EU-Registers
unveränderter menschlicher Stammzelllinien gefordert. Ein solches
Register, das sowohl embryonale Stammzellen als auch embryonale
Keimzellen und Stammzelllinien umfassen sollte, sollte öffentlich
zugänglich sein.
Meine
persönliche Meinung zur Frage nach dem moralischen Status
des Embryos ist weniger metaphysisch und mehr sozialethisch bestimmt:
Durch die Globalisierung sind die Möglichkeiten von Ausbeutung und
Missbrauch in diesem Bereich kaum abschätzbar. Vielleicht
könnte durch eine solche pragmatische Sicht eine Einigung auf
internationaler Ebene erreicht werden.
Anmerkung
1. European Group on Ethics in Science and
New Technologies (EGE)
(2002): Ethical Aspects of Patenting Inventions Involving Human Stemm
Cells, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik, Bd. 7, 397-411.