1.
Einleitung
Die
weltweite digitale Vernetzung stellt die bisherigen Informations- und
Kontrollmonopole
zumindest teilweise in Frage. Das gilt sowohl für die
Möglichkeit
der Kontrolle durch Gesetze, als auch für die Informationsmonopole
der Massenmedien (Presse, Rundfunk, Fernsehen). Wie schwierig und
umstritten
die Kontrolle des Internet (mit den verschiedenen Diensten: World Wide
Web, e-mail etc.) seitens nationaler und internationaler Gesetzgebung
ist,
zeigen die bekannten Fälle öffentlicher Zensur bei
Internet-Providern.
Zugleich wird der dringende Bedarf an politischer Gestaltung
offensichtlich,
wie die Berichte der Enquete Kommision Zukunft der Medien in
Wirtschaft
und Gesellschaft. Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft (Enquete
Kommission 1997, 1998) sowie die Aktivitäten der Europäischen
Union (EU) und
insbesondere die Programme der DG
XIII zeigen. Im Einzelnen sind folgende Aktivitäten
hervorzuheben:
- Fifth
(EC) Framework Programme - Creating a user-friendly information society
(IST)
- Internet
Action Plan on promoting safer use of the Internet:
Die öffentliche
Diskussion wird besonders durch die
Pornographie- Debatte als
auch durch die Möglichkeiten von politischer Subversion und
organisierter
Kriminalität mittels digitaler Vernetzung geprägt.
Während
die globalisierte Wirtschaft auf einen weiteren Ausbau der Datennetze
verbunden
mit einer verschärften Sicherheitskomponente (Stichwort:
Kryptographie)
drängt, sucht der Gesetzgeber sowohl nach einem besseren Schutz
des
Einzelnen als auch nach einem gerechteren Zugang zu den elektronischen
Märkten.
Die Stichworte dazu sind informationelle Selbstbestimmung und
informationelle
Grundversorgung.
Der
Informationsmarkt im Sinne der Aufteilung und Verwertung von Medien und
Inhalten zwischenmenschlicher Kommunikation macht gegenüber
anderen
Märkten keine Ausnahme: Es geht hier - wie auch im Falle von
Rohstoffen
oder industrieller Produktion - um Besitz, Kontrolle und Macht. Die
digitale
Vernetzung verändert abermals die Rahmenbedingungen der zum Teil
über
Jahrhunderte gewachsenen gesetzlichen und moralischen Regeln im Umgang
mit Schrift, Bild und Ton. Datenschutz und Copyright, Zensur und
Kontrolle
sowie Zugang zu und Austausch von elektronisch kodifizierten Sendungen
aller Art sind Themen, die zurzeit auf allen gesellschaftlichen Ebenen
zum Teil virulent diskutiert werden. Die Aufmerksamkeit richtet sich
dabei
letztlich auf das Maß des Wünschbaren und/oder des
Erträglichen.
Der klassische Ausdruck
für die Suche nach einem Maß menschlicher Handlungen ist
Gerechtigkeit.
Wie ist Informationsgerechtigkeit im Zeichen der
Globalisierung aufzufassen?
Ich werde zunächst einen möglichen
theoretischen Rahmen für
die ethische Diskussion dieser Fragen kurz erörtern und
anschließend
die Ergebnisse eines UNESCO-Forums über die Frage nach der Kluft
zwischen
Informationsarmen und –reichen darstellen.
Eine
Auswahl der vielfältigen Ressourcen zur informations- und
medienethischen
Diskussion findet man bei der:
Ethik-Website
der FH Stuttgart
International
Center for Information Ethics (ICIE)
sowie
in (Wiegerling 1998, Kolb 1998, Capurro 1995, Capurro et al. 1995).
2.
Informationsgerechtigkeit aus ethischer Sicht
Informationsethik
läßt sich als deskriptive und als emanzipatorische Theorie
auffassen.
Als deskriptive Theorie beschreibt sie die verschiedenen Strukturen und
Machtverhältnisse, die das Informationsverhalten in verschiedenen
Kulturen und Epochen bestimmen. Als emanzipatorische Theorie
befaßt
sie sich kritisch mit der Entwicklung moralischen Verhaltens auf
individueller
und kollektiver Ebene im Informationsbereich. Informationsgerechtigkeit
stellt den utopischen Horizont – sie ist eine "regulative Idee" (Kant)
- beider Theorieformen dar. Mit anderen Worten, sie hat den Status
eines
kritischen Korrektivs gegenüber konkreten Ausformungen oder
"Lösungen"
informations- ethischer Konflikte.
Der
"kritische" Kern der Informationsgerechtigkeit läßt sich
anhand
einiger Artikel der "Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte"
näher
bestimmen. Ich meine dabei insbesondere die Achtung vor der
Menschenwürde
(Art. 1), das Recht auf Vertraulichkeit (Art. 1, 2, 3, 6), das Recht
auf
(Chancen-) Gleichheit (vor dem Gesetz) (Art. 2, 7), das Recht auf
Privatheit
(Art. 3, 12), das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art.
19),
das Recht auf Beteiligung am kulturellen Leben (Art. 27), das Recht auf
den Schutz der materiellen und geistigen Arbeit (Art. 27).
Wenn
wir uns in bezug auf Informationsgerechtigkeit die Frage stellen: "Wer
trägt welche Verantwortung wem gegenüber?" dann kann man
diese
Frage analytisch auf der Ebene des Einzelnen (Mikroebene), der
Institutionen
(Mesobene) und der (Welt-)Gesellschaft (Makroebene) behandeln. Dabei
sollte
man die Unterscheidung zwischen Moral, Ethik und Recht nicht aus den
Augen
verlieren. Während Moral (oder Ethos) die gelebten
Sitten
und Traditionen meint, beziehen sich Ethik auf den kritischen
Diskurs
über Recht und Moral und Recht auf die staatlich
sanktionierten
Normen. Ethische Konflikte lassen sich nicht a priori
lösen,
zum Beispiel durch den Vorrang der Moral gegenüber der Ethik
(Fundamentalismus),
oder des Rechts gegenüber Ethik und Moral (Legalismus) oder eines
bestimmten ethischen Prinzips (ethischer Rigorismus), sondern sie
müssen
von Fall zu Fall, durch individuelle und soziale Abwägungsprozesse
und durch das Zusammenwirken dieser drei Dimensionen entschieden
werden.
So
kann man sich zum Beispiel fragen, wie das Recht auf Privatheit eines
Informationsnutzers
gegenüber Maßnahmen einer Organisation oder gegen
rechtlichen
Eingriffen am (ethisch-) gerechtesten geschützt werden kann
(Mikroebene).
Oder wie die Verantwortung von Institutionen gegenüber der
Gesellschaft
bei der Verbreitung von Informationen aussehen soll (Mesoebene). Oder
welche
Verantwortung der Einzelne gegenüber der Gesellschaft und die
Gesellschaft
insgesamt gegenüber ihren Mitgliedern bei der Gestaltung des
Informationsmarktes
übernehmen soll (Makroebene). Auf allen Ebenen können
vielfältige
Konflikte zwischen Ethik, Moral und Recht auftreten.
Ein
heute besonders 'heiß' diskutierter Konflikt bei Fragen der
Informationsgerechtigkeit
auf Makroebene ist die Kontrolle über die inhaltliche und
technische
Gestaltung des Cyberspace. Die Diskussion entzündete sich
zunächst
in den USA in Zusammenhang mit der geplanten rechtlichen Zensur auf
bestimmte
Inhalte (Communication Decency Act), wogegen sich die
"Internet-Gemeinde",
vertreten vor allem durch die Electronic Frontier Foundation (EFF),
heftig wehrte und zwar im Namen von Privatheit, freiem Zugang und
freier
Meinungsäußerung. Aufgrund der dezentralen Natur des Netzes
erweisen sich nicht nur die (rechtlichen) Kontrollversuche, sondern
auch
die technischen Gestaltungsmaßnahmen als äußerst
schwierig.
Die
Diskussionsbeiträge der diesjährigen Konferenz der Internet
Society (ISOC)
(Genf,
21.-24. Juli 1998) zeigen die Suche nach einer dezentralen, auf
Selbstorganisation
basierenden Lösung der (einiger) Probleme im Gegensatz (oder in
Ergänzung)
zu staatlichen Regulierungsmaßnahmen.
Bill
Clintons Sonderberater in Sachen Cyberspace, Ira Magaziner,
befürwortet
die Moderatorenrolle der Regierungen und die Selbstkontrolle der
Netzteilnehmer.
Das bedeutet, auf die obige Unterscheidung bezogen, den Vorrang von
Moral
(und Ethik) gegenüber Recht. In einem Beitrag für DIE ZEIT
mit
dem Titel Verfassungsvater des Cyberspace. Die US-Regierung will
das
Internet durch Selbstkontrolle regulieren – hinter der Idee steckt
Clintons
Berater Ira Magaziner schreibt Ludwig Siegele:
"Die
Online-Industrie soll sich einen strikten Ehrenkodex geben, Verbraucher
etwa darüber aufklären, welche Informationen gesammelt werden
und zu welchem Zweck. Unterwirft sich ein Netzdienst solchen Regeln,
soll
er ein Gütesiegel auf seine Seiten heften dürfen. Bisher ist
der Ansatz ein Reinfall. Nach einer Studie der
Verbraucherschutzbehörde
Federal Trade Commission (FTC) geben nur zwei Prozent der Netzdienste
Auskunft
darüber, wie sie gesammelte Daten verwenden. Und kein Ehrenkodex
bietet
Verbrauchern die Möglichkeit, sich zu beschweren." (Siegele
1998)
Wo die
Ethik ihre Grenzen hat, versucht das Recht Abhilfe zu schaffen, und
umgekehrt.
Das Zusammenwirken von Selbstkontrolle und staatlichem Handeln auf
technischer
Ebene zeigt zum Beispiel der Vorschlag des US
Department of Commerce über die Gründung einer not-for-profit
Organisation (IANA = Internet Assigned Numbers Authority), die
sich
mit dem Management von Internet-Namen und –Adressen befassen soll.
Inwiefern
tragen solche Maßnahmen zu mehr Informationsgerechtigkeit bei?
Die Internet Society ist sicherlich ein besonders
geeigneter Rahmen
für die Diskussion dieser Fragen. Die von der UNESCO
veranstalteten
Kongresse und das soeben abgeschlossene virtuelle Forum über
Informationsethik
sind ebenso geeignet, globale Abwägungsprozesse zu initiieren oder
in Gang zu halten.
3.
Das UNESCO Virtual Forum INFOethics (VF-INFOethics)
Vom 10.
bis 12. März 1997 fand der erste UNESCO-Kongreß über
ethische,
rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der digitalen Information in
Monaco statt.
Mit Unterstützung der UNESCO organisierte das Institut für
Informationswissenschaft
der Universität Konstanz ein Virtual Forum-INFOethics (VF-INFOethics),
das zunächst in einem Expertenkreis (ca. 50 Teilnehmer) dann aber
mit der Möglichkeit allgemeiner aktiver Beteiligung 1997/1998
stattfand.
Die Sprache des Forums war Englisch. Im Anschluß an dieses Forum
fand eine zweite UNESCO-Konferenz im Oktober 1998 ebenfalls in Monaco
statt.
Die
erste Phase des Forums befaßte sich mit folgenden
Themen:
Theoretische
Bestimmung von Informationsethik, Rolle der UNESCO
Gesellschaftliche
und politische Aspekte der Informationsethik:
Informationsreiche
und InformationsarmeInformation
als öffentliches und/oder privates Gut
Ethische
Aspekte globaler Informationsmärkte
Vertrauen,
Eigentum, Gültigkeit von Information
Privatheit,
Vertraulichkeit, Sicherheit, Haß und Gewalt im Internet
Die zweite
Phase bezog sich auf die Themen: Privatheit, Informationskluft,
Wissenschaft
und Ausbildung, Informationsmarkt/öffentliche Aufgaben.
Da
ich selber die Koordination des Themas "Informationsreiche und
Informationsarme"
übernommen hatte, stellte ich am Ende der ersten Phase die
Ergebnisse
der Diskussion in Form von Empfehlungen an die UNESCO zusammen. Man
findet
sie sowie die jeweiligen Einzelbeiträge in der oben angegebenen
Website.
Ich gebe sie hier in Deutsch wieder:
- Ärmere
Länder bei der Vernetzung helfen, indem vorhandene Ressourcen
für
eine sinnvolle Nutzung eingesetzt werden. Dadurch sollte auch die
Entwicklung
von globalen und lokalen Informationskulturen und –ökonomien
gefördert
werden.
- Die
Entwicklung
eines Weltinformationsethos fördern.
- Konkrete
Projekte in informationsarmen Ländern unterstützen, um
länderspezifische
Informationzentren zu schaffen.
- Förderung
des öffentlichen Bewußtseins über diese Sachverhalte
durch
virtuelle Foren, Veröffentlichungen und Konferenzen.
- Ständige,
spezifische und detaillierte Information über existierende
Informationsaktivitäten
in informationsarmen Ländern anbieten.
- Die
UNESCO
sollte die Rechte der nicht-Englisch-sprechenden Länder und
ihre ökonomischen Interessen fördern.
- Die UNESCO
sollte sich dafür einsetzen, daß informations-
ethische Themen
in allen Ausbildungsstufen behandelt werden.
- Die
unterstützenden
Aktivitäten internationaler Organisationen sollten aufgrund von
Basisinitiativen
sowie in einer dezentralisierten und koordinierten Form stattfinden.
Vergleicht
man diese Empfehlungen mit denen der anderen Diskussionsthemen, stellt
man ihren überwiegend pragmatischen Charakter fest. Man
nimmt
Abstand sowohl von der theoretischen als auch von der praktischen Idee
einer "Neuen Informationsordnung" zugunsten der regionalen und/oder
kulturellen
Eigenregulierung. Wenn man aber den Begriff Ethos im Sinne
einer
(gelebten) Moral versteht, dann bieten die Empfehlungen paradoxerweise
die Grundlage einer freien weitgehend sich selbst regulierende
Informationsordnung
oder eines Weltinformationsethos. Diese Sicht wird zugleich durch die
Forderung
nach aktiver Unterstützung durch internationale Institutionen
ergänzt.
Die
UNESCO sollte nationalen und privaten Organisationen helfen,
öffentliche
Informationsquellen – darunter zum Beispiel das kulturelle Erbe eines
Landes
– elektronisch zu erfassen und zugänglich zu machen. Das ist ein
konkreter
Weg, um das anfangs erwähnte Stichwort von der informationellen
Grundversorgung
mit Leben zu füllen. In Sachen Copyright sollte man, so die
Empfehlung,
nach einem Konsens über eine faire Nutzung suchen. Die
Frage
ist natürlich wer und wie? Ich war ursprünglich der Meinung,
daß eine UN Information Agency als ein dauerhaftes Forum für
die Diskussion dieser Fragen dienen könnte. Vermutlich kann die
UNESCO
diese Aufgabe übernehmen. Das Zusammenwirken mit bereits
existierenden
Aktivitäten sowohl mit anderen UN-Organisationen als auch mit
Nicht-Regierungsorganisationen
(NGOs) bis hin zur Internet Society wird uns sicherlich die
nächsten
Jahre beschäftigen.
Als
Abschluß dieses Abschnittes möchte ich auf unsere eigenen
Aktivitäten
im Rahmen der Ausbildung von Informationsspezialisten an der FH
Stuttgart
(HBI) hinweisen (Capurro 1998). Die HBI organisiert jährlich
internationale
Workshops zu
informationsethischen Fragen, die mit Unterstützung des
Referats
für Technik- und Wissenschaftsethik an den Fachhochschulen in
Baden-Württemberg
(RTWE) stattfinden.
Fazit:
Komplexität durch Reden und Handeln auf verschiedenen Ebenen
bewältigen
Die theoretischen
und praktischen Probleme einer gerechte(re)n sich selbst bestimmenden,
dezentralen und koordinierten Weltinformations- ordnung oder eines
Weltinformationsethos
sind von einer kaum zu unterschätzenden Komplexität und
lassen
sich durch keine theoretischen Ethik-Diskurse sowenig wie durch
institutionalisierte
auf Konsens orientierte Debatten allein lösen. Gleichwohl gilt,
daß
Reden und Handeln auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig stattfinden
sollten
und können. Wenn wir von Erziehung zur Medienkompetenz sprechen,
dann
ist damit nicht eine bloße Individualethik gemeint, die durch
eine
Sozialethik oder durch eine Ethik der Institutionen ergänzt werden
müßte. Individuum und Gesellschaft sind nicht zwei getrennte
Sphären, sondern soziale Strukturen und Einzelhandlungen bedingen
sich gegenseitig. Um nicht eine passive Prägemasse für die
"in-formierenden"
Aktivitäten der Medien zu werden, müssen wir als Individuen
und
als Gesellschaft lernen, uns Freiräume und "Freizeiten" zu
gewähren
(Capurro 1995 und 1978). Wir müssen, mit anderen Worten, lernen,
uns
zu fragen, wer wir sind und wer für was/für wen Verantwortung
tragen kann, soll und will (Eldred 1996).
Der
Aufruf zur Selbstkontrolle sollte sich nicht auf Appelle zur Nutzung
von Filtering-Software oder zur Einhaltung von
Ethik-Kodizes, so nützlich
und notwendig auch beides sein mögen, beschränken.
Selbstkontrolle
sollte als ein Aufruf zur sozialen Wachsamkeit auf der Grundlage einer
immer neu zu übenden Sensibilisierung für Situationen der
offenen
oder verdeckten Ungerechtigkeit oder gar Ausbeutung verstanden werden.
Offene ethische Diskurse schließen vielfältige
Aktivitäten
im rechtlichen und technischen Bereich auf nationaler und
internationaler
Ebene ein. Die Bewältigung von Komplexität in diesem Bereich
kann man nicht billiger haben als durch situationsbezogene
Abwägungen
und Handlungen bei gleichzeitigem Freilassen und Fördern von
nicht-vorhersehbaren
Synergieeffekten. Das ergibt ein Wechselspiel zwischen kontingenten
(rechtlichen
und/oder moralischen) Konsenslösungen und Achtung der kulturellen,
ökonomischen und politischen Differenzen.
Literatur
Capurro,
R.: Ethik für
Informationsanbieter und –nutzer, in: Kolb, A.,
Esterbauer,
R., Ruckenbauer, H.-W. Hg.: Cyberethik. Verantwortung in der digital
vernetzten
Welt, Stuttgart 1998, S. 58-72.
-: Leben im
Informationszeitalter,
Berlin 1995.
-: Information.
Ein
Beitrag
zur etymologischen und ideengeschichtlichen Untersuchung des
Informationsbegriffs,
München 1978.
-.,
Wiegerling, K., Brellochs, A. Hg.: Informationsethik,
Konstanz 1995.
Eldred,
M.: Wie ist
Informationsarmut möglich? 11 Thesen zum heutigen digitalen
Entwurf
des Seins.
Enquete
Kommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft.
Deutschlands
Weg in die Informationsgesellschaft, Deutscher Bundestag, Hrsg.:
Meinungsfreiheit,
Meinungsvielfalt, Wettbewerb, Bonn 1997 (Schriftenreihe "Enquete
Kommission:
Zukunft der Medien", Bd. 1).
-:
Zur Ökonomie der Informationsgesellschaft, Bonn 1997
(Schriftenreihe
Bd. 2).
-:
Neue Medien und Urheberrecht, Bonn 1997 (Schriftenreihe Bd.
3).
-:
Medienkompetenz im Informationszeitalter, Bonn 1997 (Schriftenreihe Bd.
4) .
Kolb,
A., Esterbauer, R., Ruckenbauer, H.-W. Hg.: Cyberethik. Verantwortung
in
der digital vernetzten Welt, Stuttgart 1998.
Siegele,
L.: Verfassungsvater des Cyberspace. Die US-Regierung will das
Internet
durch Selbstkontrolle regulieren – hinter der Idee steckt Clintons
Berater
Ira Magaziner, in: DIE ZEIT Nr.34, 13. August 1998, S. 8.
Wiegerling,
K.: Medienethik, Stuttgart 1998.
Letzte
Änderung: 7. August 2017
|