INFORMATIONSGERECHTIGKEIT

Zwischen Selbstkontrolle und Weltinformationsordnung
 

Rafael Capurro
  
 


 
Zuerst erschienen in: medien praktisch. Zeitschrift für Medienpädagogik Heft 4/98, S. 42-44. Vgl. v.Vf.: Informationsgerechtigkeit. Ein Nachtrag Diskussionsbeitrag zum Forum am 21. August 2001 auf Einladung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 
 
 
 
Inhalt
 
1. Einleitung   
2. Informationsgerechtigkeit aus ethischer Sicht   
3. Das UNESCO Virtual Forum-INFOethics   
4. Fazit   
Literatur  

Ein Nachtrag (2001)

 
 
 
 

1. Einleitung


Die weltweite digitale Vernetzung stellt die bisherigen Informations- und Kontrollmonopole zumindest teilweise in Frage. Das gilt sowohl für die Möglichkeit der Kontrolle durch Gesetze, als auch für die Informationsmonopole der Massenmedien (Presse, Rundfunk, Fernsehen). Wie schwierig und umstritten die Kontrolle des Internet (mit den verschiedenen Diensten: World Wide Web, e-mail etc.) seitens nationaler und internationaler Gesetzgebung ist, zeigen die bekannten Fälle öffentlicher Zensur bei Internet-Providern. Zugleich wird der dringende Bedarf an politischer Gestaltung offensichtlich, wie die Berichte der Enquete Kommision Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft. Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft (Enquete Kommission 1997, 1998) sowie die Aktivitäten der Europäischen Union (EU) und insbesondere die Programme der DG XIII  zeigen. Im Einzelnen sind folgende Aktivitäten hervorzuheben: 


  • Fifth (EC) Framework Programme - Creating a user-friendly information society (IST)
  • Internet Action Plan on promoting safer use of the Internet:
  • Info2000

Die öffentliche Diskussion wird besonders durch die Pornographie- Debatte
als auch durch die Möglichkeiten von politischer Subversion und organisierter Kriminalität mittels digitaler Vernetzung geprägt. Während die globalisierte Wirtschaft auf einen weiteren Ausbau der Datennetze verbunden mit einer verschärften Sicherheitskomponente (Stichwort: Kryptographie) drängt, sucht der Gesetzgeber sowohl nach einem besseren Schutz des Einzelnen als auch nach einem gerechteren Zugang zu den elektronischen Märkten. Die Stichworte dazu sind informationelle Selbstbestimmung und informationelle Grundversorgung.  

Der Informationsmarkt im Sinne der Aufteilung und Verwertung von Medien und Inhalten zwischenmenschlicher Kommunikation macht gegenüber anderen Märkten keine Ausnahme: Es geht hier - wie auch im Falle von Rohstoffen oder industrieller Produktion - um Besitz, Kontrolle und Macht. Die digitale Vernetzung verändert abermals die Rahmenbedingungen der zum Teil über Jahrhunderte gewachsenen gesetzlichen und moralischen Regeln im Umgang mit Schrift, Bild und Ton. Datenschutz und Copyright, Zensur und Kontrolle sowie Zugang zu und Austausch von elektronisch kodifizierten Sendungen aller Art sind Themen, die zurzeit auf allen gesellschaftlichen Ebenen zum Teil virulent diskutiert werden. Die Aufmerksamkeit richtet sich dabei letztlich auf das Maß des Wünschbaren und/oder des Erträglichen. Der klassische Ausdruck für die Suche nach einem Maß menschlicher Handlungen ist Gerechtigkeit.

Wie ist Informationsgerechtigkeit im Zeichen der Globalisierung aufzufassen?


Ich werde zunächst einen möglichen theoretischen Rahmen für die ethische Diskussion dieser Fragen kurz erörtern und anschließend die Ergebnisse eines UNESCO-Forums über die Frage nach der Kluft zwischen Informationsarmen und –reichen darstellen.  


Eine Auswahl der vielfältigen Ressourcen zur informations- und medienethischen Diskussion findet man bei der:

Ethik-Website der FH Stuttgart

International Center for Information Ethics (ICIE)

sowie in (Wiegerling 1998, Kolb 1998, Capurro 1995, Capurro et al. 1995).
 


2. Informationsgerechtigkeit aus ethischer Sicht

Informationsethik läßt sich als deskriptive und als emanzipatorische Theorie auffassen. Als deskriptive Theorie beschreibt sie die verschiedenen Strukturen und Machtverhältnisse, die das Informationsverhalten in verschiedenen Kulturen und Epochen bestimmen. Als emanzipatorische Theorie befaßt sie sich kritisch mit der Entwicklung moralischen Verhaltens auf individueller und kollektiver Ebene im Informationsbereich. Informationsgerechtigkeit stellt den utopischen Horizont – sie ist eine "regulative Idee" (Kant) - beider Theorieformen dar. Mit anderen Worten, sie hat den Status eines kritischen Korrektivs gegenüber konkreten Ausformungen oder "Lösungen" informations- ethischer Konflikte.

Der "kritische" Kern der Informationsgerechtigkeit läßt sich anhand einiger Artikel der "Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte" näher bestimmen. Ich meine dabei insbesondere die Achtung vor der Menschenwürde (Art. 1), das Recht auf Vertraulichkeit (Art. 1, 2, 3, 6), das Recht auf (Chancen-) Gleichheit (vor dem Gesetz) (Art. 2, 7), das Recht auf Privatheit (Art. 3, 12), das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 19), das Recht auf Beteiligung am kulturellen Leben (Art. 27), das Recht auf den Schutz der materiellen und geistigen Arbeit (Art. 27).

Wenn wir uns in bezug auf Informationsgerechtigkeit die Frage stellen: "Wer trägt welche Verantwortung wem gegenüber?" dann kann man diese Frage analytisch auf der Ebene des Einzelnen (Mikroebene), der Institutionen (Mesobene) und der (Welt-)Gesellschaft (Makroebene) behandeln. Dabei sollte man die Unterscheidung zwischen Moral, Ethik und Recht nicht aus den Augen verlieren. Während Moral (oder Ethos) die gelebten Sitten und Traditionen meint, beziehen sich Ethik auf den kritischen Diskurs über Recht und Moral und Recht auf die staatlich sanktionierten Normen. Ethische Konflikte lassen sich nicht a priori lösen, zum Beispiel durch den Vorrang der Moral gegenüber der Ethik (Fundamentalismus), oder des Rechts gegenüber Ethik und Moral (Legalismus) oder eines bestimmten ethischen Prinzips (ethischer Rigorismus), sondern sie müssen von Fall zu Fall, durch individuelle und soziale Abwägungsprozesse und durch das Zusammenwirken dieser drei Dimensionen entschieden werden.

So kann man sich zum Beispiel fragen, wie das Recht auf Privatheit eines Informationsnutzers gegenüber Maßnahmen einer Organisation oder gegen rechtlichen Eingriffen am (ethisch-) gerechtesten geschützt werden kann (Mikroebene). Oder wie die Verantwortung von Institutionen gegenüber der Gesellschaft bei der Verbreitung von Informationen aussehen soll (Mesoebene). Oder welche Verantwortung der Einzelne gegenüber der Gesellschaft und die Gesellschaft insgesamt gegenüber ihren Mitgliedern bei der Gestaltung des Informationsmarktes übernehmen soll (Makroebene). Auf allen Ebenen können vielfältige Konflikte zwischen Ethik, Moral und Recht auftreten.

Ein heute besonders 'heiß' diskutierter Konflikt bei Fragen der Informationsgerechtigkeit auf Makroebene ist die Kontrolle über die inhaltliche und technische Gestaltung des Cyberspace. Die Diskussion entzündete sich zunächst in den USA in Zusammenhang mit der geplanten rechtlichen Zensur auf bestimmte Inhalte (Communication Decency Act), wogegen sich die "Internet-Gemeinde", vertreten vor allem durch die Electronic Frontier Foundation (EFF), heftig wehrte und zwar im Namen von Privatheit, freiem Zugang und freier Meinungsäußerung. Aufgrund der dezentralen Natur des Netzes erweisen sich nicht nur die (rechtlichen) Kontrollversuche, sondern auch die technischen Gestaltungsmaßnahmen als äußerst schwierig.

Die Diskussionsbeiträge der diesjährigen Konferenz der Internet Society (ISOC) (Genf, 21.-24. Juli 1998) zeigen die Suche nach einer dezentralen, auf Selbstorganisation basierenden Lösung der (einiger) Probleme im Gegensatz (oder in Ergänzung) zu staatlichen Regulierungsmaßnahmen. 

Bill Clintons Sonderberater in Sachen Cyberspace, Ira Magaziner, befürwortet die Moderatorenrolle der Regierungen und die Selbstkontrolle der Netzteilnehmer. Das bedeutet, auf die obige Unterscheidung bezogen, den Vorrang von Moral (und Ethik) gegenüber Recht. In einem Beitrag für DIE ZEIT mit dem Titel Verfassungsvater des Cyberspace. Die US-Regierung will das Internet durch Selbstkontrolle regulieren – hinter der Idee steckt Clintons Berater Ira Magaziner schreibt Ludwig Siegele:  

"Die Online-Industrie soll sich einen strikten Ehrenkodex geben, Verbraucher etwa darüber aufklären, welche Informationen gesammelt werden und zu welchem Zweck. Unterwirft sich ein Netzdienst solchen Regeln, soll er ein Gütesiegel auf seine Seiten heften dürfen. Bisher ist der Ansatz ein Reinfall. Nach einer Studie der Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) geben nur zwei Prozent der Netzdienste Auskunft darüber, wie sie gesammelte Daten verwenden. Und kein Ehrenkodex bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich zu beschweren." (Siegele 1998)

Wo die Ethik ihre Grenzen hat, versucht das Recht Abhilfe zu schaffen, und umgekehrt. Das Zusammenwirken von Selbstkontrolle und staatlichem Handeln auf technischer Ebene zeigt zum Beispiel der Vorschlag des US Department of Commerce über die Gründung einer not-for-profit Organisation (IANA = Internet Assigned Numbers Authority), die sich mit dem Management von Internet-Namen und –Adressen befassen soll. Inwiefern tragen solche Maßnahmen zu mehr Informationsgerechtigkeit bei? Die Internet Society ist sicherlich ein besonders geeigneter Rahmen für die Diskussion dieser Fragen. Die von der UNESCO veranstalteten Kongresse und das soeben abgeschlossene virtuelle Forum über Informationsethik sind ebenso geeignet, globale Abwägungsprozesse zu initiieren oder in Gang zu halten.  
 

3. Das UNESCO Virtual Forum INFOethics (VF-INFOethics)

Vom 10. bis 12. März 1997 fand der erste UNESCO-Kongreß über ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der digitalen Information in Monaco
statt. Mit Unterstützung der UNESCO organisierte das Institut für Informationswissenschaft der Universität Konstanz ein Virtual Forum-INFOethics (VF-INFOethics), das zunächst in einem Expertenkreis (ca. 50 Teilnehmer) dann aber mit der Möglichkeit allgemeiner aktiver Beteiligung 1997/1998 stattfand. Die Sprache des Forums war Englisch. Im Anschluß an dieses Forum fand eine zweite UNESCO-Konferenz im Oktober 1998 ebenfalls in Monaco statt.

Die erste Phase des Forums befaßte sich mit folgenden Themen:
  
Theoretische Bestimmung von Informationsethik, Rolle der UNESCO

Gesellschaftliche und politische Aspekte der Informationsethik:

Informationsreiche und Informationsarme
Information als öffentliches und/oder privates Gut
Ethische Aspekte globaler Informationsmärkte

Vertrauen, Eigentum, Gültigkeit von Information

Privatheit, Vertraulichkeit, Sicherheit, Haß und Gewalt im Internet


Die zweite Phase bezog sich auf die Themen: Privatheit, Informationskluft, Wissenschaft und Ausbildung, Informationsmarkt/öffentliche Aufgaben. 


Da ich selber die Koordination des Themas "Informationsreiche und Informationsarme" übernommen hatte, stellte ich am Ende der ersten Phase die Ergebnisse der Diskussion in Form von Empfehlungen an die UNESCO zusammen. Man findet sie sowie die jeweiligen Einzelbeiträge in der oben angegebenen Website. Ich gebe sie hier in Deutsch wieder: 

  • Ärmere Länder bei der Vernetzung helfen, indem vorhandene Ressourcen für eine sinnvolle Nutzung eingesetzt werden. Dadurch sollte auch die Entwicklung von globalen und lokalen Informationskulturen und –ökonomien gefördert werden.
  • Die Entwicklung eines Weltinformationsethos fördern.
  • Konkrete Projekte in informationsarmen Ländern unterstützen, um länderspezifische Informationzentren zu schaffen.
  • Förderung des öffentlichen Bewußtseins über diese Sachverhalte durch virtuelle Foren, Veröffentlichungen und Konferenzen.
  • Ständige, spezifische und detaillierte Information über existierende Informationsaktivitäten in informationsarmen Ländern anbieten.
  • Die UNESCO sollte die Rechte der nicht-Englisch-sprechenden Länder und ihre ökonomischen Interessen fördern. 
  • Die UNESCO sollte sich dafür einsetzen, daß informations- ethische Themen in allen Ausbildungsstufen behandelt werden.
  • Die unterstützenden Aktivitäten internationaler Organisationen sollten aufgrund von Basisinitiativen sowie in einer dezentralisierten und koordinierten Form stattfinden.

Vergleicht man diese Empfehlungen mit denen der anderen Diskussionsthemen, stellt man ihren überwiegend pragmatischen Charakter fest. Man nimmt Abstand sowohl von der theoretischen als auch von der praktischen Idee einer "Neuen Informationsordnung" zugunsten der regionalen und/oder kulturellen Eigenregulierung. Wenn man aber den Begriff Ethos im Sinne einer (gelebten) Moral versteht, dann bieten die Empfehlungen paradoxerweise die Grundlage einer freien weitgehend sich selbst regulierende Informationsordnung oder eines Weltinformationsethos. Diese Sicht wird zugleich durch die Forderung nach aktiver Unterstützung durch internationale Institutionen ergänzt.


Die UNESCO sollte nationalen und privaten Organisationen helfen, öffentliche Informationsquellen – darunter zum Beispiel das kulturelle Erbe eines Landes – elektronisch zu erfassen und zugänglich zu machen. Das ist ein konkreter Weg, um das anfangs erwähnte Stichwort von der informationellen Grundversorgung mit Leben zu füllen. In Sachen Copyright sollte man, so die Empfehlung, nach einem Konsens über eine faire Nutzung suchen. Die Frage ist natürlich wer und wie? Ich war ursprünglich der Meinung, daß eine UN Information Agency als ein dauerhaftes Forum für die Diskussion dieser Fragen dienen könnte. Vermutlich kann die UNESCO diese Aufgabe übernehmen. Das Zusammenwirken mit bereits existierenden Aktivitäten sowohl mit anderen UN-Organisationen als auch mit Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) bis hin zur Internet Society wird uns sicherlich die nächsten Jahre beschäftigen.

Als Abschluß dieses Abschnittes möchte ich auf unsere eigenen Aktivitäten im Rahmen der Ausbildung von Informationsspezialisten an der FH Stuttgart (HBI) hinweisen (Capurro 1998). Die HBI organisiert jährlich internationale Workshops zu informationsethischen Fragen, die mit  Unterstützung des Referats für Technik- und Wissenschaftsethik an den Fachhochschulen in Baden-Württemberg (RTWE) stattfinden.


Fazit: Komplexität durch Reden und Handeln  auf verschiedenen Ebenen bewältigen

Die theoretischen und praktischen Probleme einer gerechte(re)n sich selbst bestimmenden, dezentralen und koordinierten Weltinformations- ordnung oder eines Weltinformationsethos sind von einer kaum zu unterschätzenden Komplexität und lassen sich durch keine theoretischen Ethik-Diskurse sowenig wie durch institutionalisierte auf Konsens orientierte Debatten allein lösen. Gleichwohl gilt, daß Reden und Handeln auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig stattfinden sollten und können. Wenn wir von Erziehung zur Medienkompetenz sprechen, dann ist damit nicht eine bloße Individualethik gemeint, die durch eine Sozialethik oder durch eine Ethik der Institutionen ergänzt werden müßte. Individuum und Gesellschaft sind nicht zwei getrennte Sphären, sondern soziale Strukturen und Einzelhandlungen bedingen sich gegenseitig. Um nicht eine passive Prägemasse für die "in-formierenden" Aktivitäten der Medien zu werden, müssen wir als Individuen und als Gesellschaft lernen, uns Freiräume und "Freizeiten" zu gewähren (Capurro 1995 und 1978). Wir müssen, mit anderen Worten, lernen, uns zu fragen, wer wir sind und wer für was/für wen Verantwortung tragen kann, soll und will (Eldred 1996).

Der Aufruf zur Selbstkontrolle sollte sich nicht auf Appelle zur Nutzung von Filtering-Software oder zur Einhaltung von Ethik-Kodizes, so nützlich und notwendig auch beides sein mögen, beschränken. Selbstkontrolle sollte als ein Aufruf zur sozialen Wachsamkeit auf der Grundlage einer immer neu zu übenden Sensibilisierung für Situationen der offenen oder verdeckten Ungerechtigkeit oder gar Ausbeutung verstanden werden. Offene ethische Diskurse schließen vielfältige Aktivitäten im rechtlichen und technischen Bereich auf nationaler und internationaler Ebene ein. Die Bewältigung von Komplexität in diesem Bereich kann man nicht billiger haben als durch situationsbezogene Abwägungen und Handlungen bei gleichzeitigem Freilassen und Fördern von nicht-vorhersehbaren Synergieeffekten. Das ergibt ein Wechselspiel zwischen kontingenten (rechtlichen und/oder moralischen) Konsenslösungen und Achtung der kulturellen, ökonomischen und politischen Differenzen. 

       

Literatur

Capurro, R.: Ethik für Informationsanbieter und –nutzer, in: Kolb, A., Esterbauer, R., Ruckenbauer, H.-W. Hg.: Cyberethik. Verantwortung in der digital vernetzten Welt, Stuttgart 1998, S. 58-72.   
-: Leben im Informationszeitalter, Berlin 1995.   
-: Information. Ein Beitrag zur etymologischen und ideengeschichtlichen Untersuchung des Informationsbegriffs, München 1978.   
-., Wiegerling, K., Brellochs, A. Hg.: Informationsethik, Konstanz 1995.   

Eldred, M.: Wie ist Informationsarmut möglich? 11 Thesen zum heutigen digitalen Entwurf des Seins.   

Enquete Kommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft. Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft, Deutscher Bundestag, Hrsg.: Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt, Wettbewerb, Bonn 1997 (Schriftenreihe "Enquete Kommission: Zukunft der Medien", Bd. 1).   
-: Zur Ökonomie der Informationsgesellschaft, Bonn 1997 (Schriftenreihe Bd. 2).   
-: Neue Medien und Urheberrecht, Bonn 1997 (Schriftenreihe Bd. 3).   
-: Medienkompetenz im Informationszeitalter, Bonn 1997 (Schriftenreihe Bd. 4) .   

Kolb, A., Esterbauer, R., Ruckenbauer, H.-W. Hg.: Cyberethik. Verantwortung in der digital vernetzten Welt, Stuttgart 1998.   

Siegele, L.: Verfassungsvater des Cyberspace. Die US-Regierung will das Internet durch Selbstkontrolle regulieren – hinter der Idee steckt Clintons Berater Ira Magaziner, in: DIE ZEIT Nr.34, 13. August 1998, S. 8.   

Wiegerling, K.: Medienethik, Stuttgart 1998.

Letzte Änderung: 7. August  2017

 
  
   

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