Die
Diskussion um
ethische Fragen von genetischen Tests am Arbeitsplatz wird insbesondere
auf
- "genetic
screening", d.h.
auf Tests, die darauf zielen, festzustellen, ob eine Person besondere
Genvarianten
besitzt, und
- "genetic
monitoring",
d.h. auf die regelmäßige Prüfung im Hinblick
Veränderungen
in den Chromosomen, die in Zusammenhang mit der Arbeitssituation
und/oder
mit einer vorhergehenden Prädisposition entstanden sein
könnten
fokussiert.
Aus
ethischer
Sicht besteht
das Grundproblem genetischer Tests darin, dass sie Anlaß zu
Diskriminierung
geben können. Die Voraussagekraft und Zuverlässigkeit solcher
Tests werden oft überbewertet, so dass ihre Relevanz mit Skepsis
betrachtet
werden muß, zumindest solange die wissenschaftliche Lage ist, wie
sie zur Zeit ist. Die Vorstellung eines genetischen Determinismus ist
wissenschaftlich
fragwürdig.
Im
Einzelnen
sollte man deshalb
aus ethischer Sicht unter anderem Folgendes bedenken:
-
Der
Arbeitgeber hat die
Verpflichtung, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und
zugleich
Risiken für Dritte abzuwenden.
-
Daraus ergibt
sich die
Verantwortung seitens des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz so zu
gestalten,
dass das Gesundheitsrisiko für den Arbeitnehmer zumindest
eingeschränkt
wird.
-
Der
Arbeitnehmer sollte
bei seiner Bewerbung aufgrund der genetischen Tests nicht diskriminiert
werden. Er hat aber wiederum die Pflicht, Risiken für Dritte zu
vermeiden.
-
Der
Arbeitnehmer muss bedenken,
dass eine medizinische Untersuchung ein Teil der Bedingungen sein kann,
um seine Befähigung für den Arbeitsplatz festzustellen. Die
medizinische
Untersuchung sollte aber kein Selektionskriterium sein, sondern erst
nach
der Auswahlphase stattfinden.
-
Falls
genetische Risiken
nicht ausgeschlossen werden können, kann "genetic monitoring"
nützlich
sein, vorausgesetzt der Arbeitnehmer stimmt dem zu ("informed
consent"),
wobei der Arbeitgeber alles in seiner Macht tun sollte, um Risiken
auszuschalten.
-
Mit
Bezug auf
"genetic
screening", das Aussagen über die künftige Gesundheit des
Arbeitnehmers
liefern soll, sollte nur der gegenwärtige Gesundheitszustand
Grundlage
für die Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich sein. Grund
dafür ist es, dass bisher keine Evidenz darüber vorliegt, ob
die vorhandenen genetischen Tests eine sichere gesundheitliche
Voraussage
liefern.
-
Generell
gilt, dass die
Nutzung von genetischen Tests im Kontext medizinischer Untersuchungen
sowie
das Vorlegen von vorhergehenden Tests im Hinblick auf die Anstellung
ethisch
nicht akzeptabel ist. Mit anderen Worten, der Arbeitgeber sollte
generell
solche Methoden nicht anwenden und er sollte auch nicht den
Arbeitnehmer
dazu veranlassen, solche Tests durchzuführen.
-
Der
Arbeitnehmer hat ein
Recht auf den Schutz seiner persönlichen Daten. Eine Weitergabe
der
genetischen Daten an Dritte, einschließlich an den Arbeitgeber,
ohne
ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen ("informed consent")
sollte
strikt verboten werden.
-
Ein
Gesetz
sollte festlegen,
in welchen Fällen eine Ausnahme zu dieser Regel gemacht werden
soll.
Die Bedingungen dafür betreffen die Beachtung der genannten
Prinzipien,
nämlich: Schutz eines Dritten, wissenschaftliche
Gewährleistung,
dass der Test die einzige gültige und zuverlässige Methode
ist,
um die benötigte Information zu bekommen, die weitere
Verpflichtung
des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz entsprechend (um-)zu gestalten,
sowie
die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der
Nicht-Diskriminierung.
Das bedeutet, dass der Betroffene nicht unter Druck gesetzt werden
sollte,
sowie dass er Anspruch auf eine unabhängige medizinische und
rechtliche
Beratung haben muß. Die Testergebnisse sollten lediglich zu dem
Schluß
führen können, dass der Betroffene für eine spezifische
Aufgabe ungeeignet ist, ohne Angabe der Ursache.
-
Die
Ergebnisse des "genetic
screenning" sollten nicht im Sinne eines genetischen Tests
Versicherungen
zur Verfügung gestellt werden.